BLIZZAK LM-25
BLIZZAK LM-25...
Vom 1. November bis 15. April gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Demnach dürfen Personenkraftwagen ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur mit Winterreifen in Betrieb genommen werden. Umgekehrt bedeutet das, dass die sogenannte O-bis-O-Regel in Kraft tritt: Von Ostern bis Oktober darf mit Sommerreifen gefahren werden.
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Mit einem Satz Winterreifen sind Sie gut beraten, denn egal ob Schneefahrbahn, Matsch oder Eis – mit dem richtigen Winterreifen können Ihnen solche Fahrbedingungen kaum etwas anhaben. Übrigens: Als Winterreifen werden gesetzlich jene Reifen anerkannt, die mit der Bezeichnung “M+S” gekennzeichnet sind und eine Profiltiefe von mindestens 4 mm aufweisen. Seit Ende 2018 gelten auch Modelle mit dem Schneeflockensymbol “3PMSF” als Winterreifen, die vor allem im alpinen Gebiet gut geeignet ist. Dies trifft auch auf die sogenannten Ganzjahres-, Allwetter- und Spikereifen zu. Selbige müssen ein definiertes Mindestmaß an Schneegriffeigenschaften aufweisen, was in Europa in der Regel mittels Bremstest überprüft wird. Alternativ können Sie auch auf Sommerreifen mit Schneeketten zurückgreifen.
Wichtig: Die Ketten müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden. Zudem ist dies nur erlaubt, wenn die Straße (fast) durchgängig schnee- oder eisbedeckt ist.
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Die kalten Temperaturen im Winter machen dem Gummi der Sommerreifen stark zu schaffen. Sie werden steifer und verlieren an Grip, was eine erhöhte Beschädigungsgefahr nach sich zieht. Der Verlust der Haftung auf der Straße ist klar ein Sicherheitsrisiko, das mit der Montage geeigneter Winterreifen leicht umgangen werden kann.
Dagegen ist es durchaus möglich, im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein. Warme Temperaturen erhöhen allerdings den Verschleiß und somit auch das Risiko für einen Reifenplatzer. Zudem sollten die Reifen in keinem Fall bis zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1,6 mm abgefahren werden, denn dies erhöht die Aquaplaninggefahr.
Zunächst müssen die Reifen von Schmutz und Feuchtigkeit befreit werden. Eine Kennzeichnung der Position des jeweiligen Rades am Fahrzeug ist ebenfalls ratsam, damit sie in der nächsten Saison wieder dementsprechend montiert werden können.
Tipp: Erhöhen Sie den Luftdruck vor dem Einlagern um ein halbes Bar im Vergleich zur Herstellerangabe. Auf diese Weise haben sie beim nächsten Wechsel genug Luft, denn ein wenig davon wird im Laufe der Lagerungszeit eingebüßt.
Wer seine Winterreifen nicht gegen Gebühr in einer Autowerkstatt einlagern lassen möchte, kann dies auch zu Hause tun. Der ideale Lagerort ist kühl, dunkel und trocken. Es empfehlen sich Temperaturen über dem Gefrierpunkt bis zu maximal 25°C Plus. Zudem sollte verhindert werden, dass ständige Feuchtigkeit, Lösungsmittel und Öle sowie direkte Sonneneinstrahlung auf die Räder einwirken können.
Wie vorhin bereits erwähnt beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe 1,6 mm. Empfohlen wird allerdings ein Wechsel von Winterreifen bei 3 bis 4 mm, während Sommerreifen bei einer Profiltiefe von 2,5 bis 3 mm ausgetauscht werden sollten. Grund: Bereits ab diesem Abnutzungsgrad büßen die Räder einen Großteil ihrer Wintertauglichkeit ein.
Unabhängig von der Profiltiefe ist nach acht bis zehn Jahren der Lebenszyklus eines Winterreifen am Ende angelangt. So können Sie das Herstellungsdatum ablesen: Die vierstellige Zahl am Ende der Department-of-Transport (DOT)-Nummer kennzeichnet Kalenderwoche und Jahr der Produktion. Finden Sie zum Beispiel die Ziffern 4321 vor, dann bedeutet das, dass der Reifen in der Woche 43 des Jahres 2021 hergestellt wurde.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt auch bei widrigen Bedingungen. Wenn Sie sich auch für Kompletträder oder Alu- und Stahlräder interessieren, haben wir auch hierfür bestimmt etwas Passendes für Sie in petto.
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